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   BVerwG, 07.07.1995 - 2 PKH 1.95   

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BVerwG, 07.07.1995 - 2 PKH 1.95 (https://dejure.org/1995,13386)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.1995 - 2 PKH 1.95 (https://dejure.org/1995,13386)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 1995 - 2 PKH 1.95 (https://dejure.org/1995,13386)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wirksamkeit einer Entlassungsverfügung - Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1995 - 2 PKH 1.95
    Die Rüge des Klägers, das angefochtene Urteil stehe im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1976 - 2 BvR 841/73 -, NJW 1977, 1189 [BVerfG 15.12.1976 - 2 BvR 841/73], greift schon deshalb nicht durch, weil die dort behandelten Rechtsfragen anders gelagert sind als im vorliegenden Falle, in dem es um die Wirksamkeit einer im Juli 1958 ergangenen Entlassungsverfügung, deren erneute behördliche Überprüfung sowie die Zulässigkeit einer hierauf gerichteten verwaltungsgerichtlichen Klage geht.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1995 - 2 PKH 1.95
    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) kommt nicht in Betracht, da nicht ersichtlich ist, daß das mit der beabsichtigten Nichtzulassungsbeschwerde erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1995 - 2 PKH 1.95
    Die unter diesem Aspekt in Betracht zu ziehende Verletzung des gemäß Art. 103 Abs. 1 GG von Verfassungs wegen zu beachtenden Gebots der Gewährung rechtlichen Gehörs liegt - abgesehen von dem hier ohnehin ausscheidenden Fall nicht ausreichender Anhörung - nämlich nur dann vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]).
  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1995 - 2 PKH 1.95
    Die Rüge mangelnder Sachaufklärung verhilft dem Begehren nicht zum Erfolg, weil es hinsichtlich der Frage, ob der Sachverhalt erschöpfend ermittelt worden ist (§ 86 Abs. 1 VwGO), auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (BVerwG, Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 -, vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - und vom 25. April 1978 - BVerwG 6 CB 51.78 -).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 2 B 54.78

    Widerruf des Beamtenverhältnisses eines wissenschaftlichen Hochschulassistenten -

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1995 - 2 PKH 1.95
    Solche Angriffe sind revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen, und deshalb im Beschwerdeverfahren unbeachtlich (vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. November 1977 - BVerwG 6 B 26.77 - und vom 29. September 1978 - BVerwG 2 B 54.78 -).
  • BVerwG, 09.11.1977 - 6 B 26.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An die Darlegung der

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1995 - 2 PKH 1.95
    Solche Angriffe sind revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen, und deshalb im Beschwerdeverfahren unbeachtlich (vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. November 1977 - BVerwG 6 B 26.77 - und vom 29. September 1978 - BVerwG 2 B 54.78 -).
  • BVerwG, 31.10.1972 - II B 6.72
    Auszug aus BVerwG, 07.07.1995 - 2 PKH 1.95
    Die Rüge mangelnder Sachaufklärung verhilft dem Begehren nicht zum Erfolg, weil es hinsichtlich der Frage, ob der Sachverhalt erschöpfend ermittelt worden ist (§ 86 Abs. 1 VwGO), auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (BVerwG, Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 -, vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - und vom 25. April 1978 - BVerwG 6 CB 51.78 -).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 07.07.1995 - 2 PKH 1.95
    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) kommt nicht in Betracht, da nicht ersichtlich ist, daß das mit der beabsichtigten Nichtzulassungsbeschwerde erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 25.04.1978 - 6 CB 51.78

    Besoldungsurkunden als Gegenstand einer Entscheidung über die Nachzahlung von

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1995 - 2 PKH 1.95
    Die Rüge mangelnder Sachaufklärung verhilft dem Begehren nicht zum Erfolg, weil es hinsichtlich der Frage, ob der Sachverhalt erschöpfend ermittelt worden ist (§ 86 Abs. 1 VwGO), auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (BVerwG, Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 -, vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - und vom 25. April 1978 - BVerwG 6 CB 51.78 -).
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